Beraterregistrierung im Rahmen der Förderung unternehmerischen Know-hows

Anmeldung für bereits registrierte Beratungsunternehmen

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Registrierung für neue Beratungsunternehmen

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Erläuterungen




  1. Alle bisherigen BAFA-Berater/innen, die im Besitz einer Beraternummer (BAFA-ID im AMS) waren und Dokumente hochgeladen hatten, wurden in die neue Beraterdatenbank migriert. Diese erhielten eine E-Mail mit dem Link auf die neue Beraterdatenbank, um sich zu registrieren und anschließend ihre Beraterunterlagen zu ergänzen bzw. aktualisieren. Zukünftig muss hier die neue Beratererklärung unterschrieben und hochgeladen werden.



    Im Zuge der Umstellung wird die Beraternummer auf sechs Stellen erweitert.



    Übergangsweise muss zur Zeit noch im Antragsformular unter „Angaben zum Beratungsunternehmen“ das Feld „keine BAFA-ID bekannt“ gewählt und dort das Beratungsunternehmen und der Berater angegeben werden.




  2. Berater/innen des BAFA und der KfW, die sich bereits am Jahresende 2015/Anfang 2016 im AMS für die neue Richtlinie registriert und bisher noch keine BAFA-ID besitzen, müssen sich ebenfalls auf dem neuen Portal neu registrieren.




  3. QM-Nachweis:




    Bei Vorlage von Zertifikaten bitten wir darauf zu achten, dass das eingestellte Zertifikat gültig ist.




    Auch selbstverfasste QMs sollten den aktuellen Unternehmensstand widerspiegeln (Umfirmierungen, Geschäftserweiterungen, personelle Veränderungen, etc).




  4. Die Daten und Dokumente der alten Beraterdatenbank AMS sind für noch laufende bzw. noch eingehende Beratungsanträge nach den Richtlinien von 2012 ebenfalls aktuell zu halten. Bitte berücksichtigen Sie, dass Anträge nach den alten Richtlinien spätestens bis zum 31.03.2016 den Leitstellen zur Bearbeitung vorliegen müssen.



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